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BGH, 07.10.2004 - I ZR 163/03 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Xavier Naidoo siegt über Produzenten
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 19.04.2002 - 7 O 184/01
- OLG Karlsruhe, 09.07.2003 - 6 U 65/02
- BGH, 07.10.2004 - I ZR 163/03
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 2501/04
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 2501/04
Erfolg für Xavier Naidoo: Verfassungsbeschwerde seiner früheren Plattenfirma …
a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 2004 - I ZR 163/03 -,. - OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05
Urheberrecht: Erstreckung der Nichtigkeit eines Vertrages zwischen einem …
Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde der hiesigen Beklagten zu 1 hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.10.2004 (I ZR 163/03) zurückgewiesen (Anlage K 59).a) In dem zwischen der Beklagten zu 1 und dem Kläger geführten Rechtsstreit (LG Mannheim 7 O 184/01, OLG Karlsruhe 6 U 65/02, BGH I ZR 163/03) wurde auf die Widerklage des hiesigen Klägers und dortigen Beklagten festgestellt, "dass, basierend auf dem Künstlervertrag der Parteien, datiert auf den 01.04.1998, ein etwaig über die Unterzeichnung dieses Vertrages wirksam zustande gekommenes Künstlervertragsverhältnis der Parteien jedenfalls nicht mehr besteht." Diese Fassung des Feststellungsausspruchs, wonach ein Vertragsverhältnis "jedenfalls nicht mehr" bestehe, entspricht dem damaligen Widerklageantrag des hiesigen Klägers.